Das Objekt.
In der Ortslage Rose gibt es keinen Bebauungsplan. Eine Einschätzung der Bebaubarkeit durch den Rhein-Sieg-Kreis ergab, dass die Bauaufsicht das Grundstück als reine Wohnbaufläche einordnet und eine Planung nach § 34 Baugesetzbuch (bauen wie die Nachbarn) möglich ist.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.