Das Objekt.
Das Grundstück bietet, da es an zwei Straßen liegt (Feldgärtenstraße 139 und 139a sowie Hermesgasse) , besonders gute Bebauungsmöglichkeiten.
Der Altbestand hat eine solide Grundsubstanz, schöpft das vorhandene Baurecht jedoch bei Weitem nicht aus.
An der Feldgärtenstraße wurde ein 3 Familienhaus mit teilausgebauten Keller, sowie direkt nebenan ein Einfamilienhaus als Flachdachbungalow errichtet. Hier sind jeweils Aufstockungen oder ein Neubau denkbar.
Das Baurecht richtet sich nach § 34 BauGB, d.h. nach Art und Maß der umliegenden Bebauung. Aufgrund der umliegenden Bebauung könnte ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zusätzlichem Staffelgeschoss und einer Wohnfläche von mehr als 1.000 m² (EG+1.OG+2.OG+3.OG) entstehen.
Wir empfehlen ein Gespräch bei der Baubehörde.