Drohnenaufnahme

*Bauen in 2. Reihe für Büro/Ausstellung/Gewerbe* im Ortszentrum von Neunkirchen

Das Objekt.

Baugrundstück in 2. Reihe mit gesicherter Zufahrt für die Bebauung mit einem Büro- oder Ausstellungsgebäude sowie einem nicht störendem gewerblichen Betrieb.

Das Baufenster mißt ca. 16 m x 14 m,

Lt. Bebauungsplan darf 2 geschossig (plus Dachgeschoss) gebaut werden.

Nicht zulässig sind Wohngebäude (außer Betreiber bzw. Hausmeisterwohnung) und Betriebe des Beherbergungsgewerbe.

B-plan 29N 5.Änderung "Baufenster Hauptstraße 10"

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