Das Objekt.
Bauen Sie Ihr Traumhaus einfach auf diesem ebenen Grundstück in Süd-West-Ausrichtung !
In sicherer, zweiter Reihe können Sie Ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. § 34 des Baugesetzbuches regelt hier die Bebaubarkeit.
§ 34 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, also in Gebieten, die bereits durch eine vorhandene Bebauung geprägt sind, aber für die kein Bebauungsplan existiert.
Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Einfügen in die Umgebung: Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das bedeutet, dass das geplante Gebäude hinsichtlich Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die vorhandene Struktur passen muss.
Erschließung: Das Grundstück muss ausreichend erschlossen sein, das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz angeschlossen sein.
Kein Widerspruch zu öffentlichen Belangen: Das Vorhaben darf nicht den öffentlichen Belangen widersprechen, z.B. dem Denkmalschutz oder der Vermeidung von Lärmbelastungen.
Zusammengefasst: § 34 BauGB erlaubt Bauen innerhalb bestehender Bebauung, wenn sich das Vorhaben harmonisch in die Umgebung einfügt und die notwendigen Erschließungen gegeben sind.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bauamt der Stadt Lohmar.