Erben und Vererben.

Hand hält Häuschen im Sonnenlicht - ©AdobeStock_248320146_SkyLine

Erbengemeinschaft oder Alleinerbe, wir beraten Sie zu Ihrer Erbimmobilie.

So behalten Sie auch über den Tod hinaus die Autonomie über Ihren Besitz. Häufig befinden sich in den Nachlassen wertvolle Immobilien. Diese zu vererben oder zu erben hat finanzielle, rechtliche, steuerliche und emotionale Konsequenzen. Konflikte unter den Erben sind oft vorprogrammiert.

Wer kann erben?

Grundsätzlich darf der Erblasser seine Immobilie per Testament vererben, an wen er möchte. Es muss kein Familienmitglied sein. Der Gesetzgeber hat aber dafür gesorgt, dass den hinterbliebenen Ehepartnern und Kindern ein Pflichtteil zusteht. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und bedeutet einen Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den Erben. Pflichtteilberechtige sind keine Erben und werden auch nicht Teil einer Erbengemeinschaft.

Es ist kein Testament vorhanden.

In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Eigentümer werden nun der Ehepartner und die Kinder. Der Ehepartner erbt 50 %, die übrigen Anteile werden auf die Kinder aufgeteilt. Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erben müssen ihre Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen – was nicht selten zu langanhaltenden, oft unlösbaren Konflikten führt: Ein Erbe möchte in der Immobilie leben, ein anderer will vermieten oder verkaufen. Hier können oft nur neutrale Profis im Sinne aller Beteiligten für eine bestmögliche Lösung sorgen. In der Regel ist ein Verkauf die einfachste und einzige Option.

Der Erbvertrag – Alternative zum Testament?

Beim Erbvertrag wird zwischen Erblasser und Erben zu Lebzeiten vertraglich geregelt, wie über die Immobilie des Erblassers nach seinem Tod verfügt werden soll und welche Bedingungen damit verbunden sind. Im Gegensatz zum Testament, das der Erblasser ohne Hilfe verfassen, jederzeit ändern und vernichten kann, ist ein Erbvertrag ein notariell beglaubigter Vertrag, dem beide Vertragspartner zustimmen müssen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich.

Schenkung zu Lebzeiten.

Wer seine Immobilie zu Lebzeiten verschenken möchte, sollte unbedingt auch seine eigene Vorsorge absichern – entweder durch ein lebenslanges Wohnrecht, ein Nießbrauchrecht bei vermieteten Immobilien oder als Gegenleistung Pflege durch den Beschenkten im Krankheitsfall. Die Übertragung von Immobilien und die daran geknüpften Bedingungen müssen in einem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag festgelegt werden.

Der Grund für eine Schenkung ist meist finanzieller Natur. Für nahe Verwandte gibt es außerdem hohe Freibeträge. Mit einer Schenkung können auch Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Denn es sinken der Wert des Nachlasses und gleichzeitig auch der Pflichtanteil. Dieser mindert sich jedes weitere Jahr nach der Schenkung um 10 % und erlischt komplett nach zehn Jahren. Daher sollte eine Immobilien-Schenkung so frühzeitig geplant werden, dass das eigene Lebensende noch eher unwahrscheinlich scheint.

Überlassen Sie Ihr Erbe nicht dem Zufall.

Natürlich sind hier längst nicht alle Optionen aufgeführt. Damit Sie sich zu Lebzeiten keine Sorgen über Ihren Nachlass machen müssen, verzichten Sie daher nicht auf eine persönliche Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Immobiliennachlasses – und bei der Vermeidung drohender Konflikte und finanziellem Schaden. Über unser gewachsenes Netzwerk vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu vertrauenswürdigen Notaren und Rechtsanwälten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

* Erforderliche Angaben

Beste Expertise aus unseren Fachbereichen.

  • Kaufbegleitung.

    Unser Angebot erstreckt sich über den gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Besuchen Sie uns in einem unserer Immobilien-Center in Neunkirchen, Lohmar, Troisdorf oder Hennef. Bei einer Tasse Kaffee sprechen wir gerne mit Ihnen über Ihre Zukunftspläne, Ihre Träume und Ihre Möglichkeiten.

  • Vermarktungsstrategien.

    Zur optimalen Präsentation des Objektes investieren wir nicht nur Zeit und Geld, sondern auch sehr viel Leidenschaft und Ideen. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!

  • Immobilienbewertung.

    Als Immobilienmakler und Sachverständiger genießen wir gegenüber Kaufinteressenten und Verkäufern eine wesentlich höhere Fachkompetenz. Wir kennen die aktuelle Marktsituation besser als jeder Andere. Vertrauen und Erfahrung sind die beste Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

  • Gutachten.

    Wir kennen den örtlichen und überregionalen Immobilienmarkt und alle Faktoren, die bei einer Immobilie wertbildend sind. Hierzu gehören neben Größe, Zustand und Lage auch die Marktsituation und das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.

  • Energieausweis.

    Seit dem 1.1.2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden einen Energieausweis vorweisen. Der Energieausweis macht den Energieverbrauch von Häusern transparent und vergleichbar. Bauherren und Eigentümer, die ihr Gebäude sanieren oder bauen, müssen ebenfalls energetische Werte einhalten und Vorgaben beachten.

  • Hausverwaltung.

    Grund- und Hausbesitz muss kontinuierlich und sorgfältig verwaltet werden.  Wer diese Aufgabe aus den Händen gibt, muss darauf vertrauen, dass alles so passiert, als würde er sich selbst darum kümmern.

  • Verkaufsbegleitung.

    Sie möchten Ihr Haus verkaufen, und dies in einem angemessenem Zeitrahmen? - Gerne!

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.